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Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Schwyz

Am 1. Juni 2024 ist das Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Schwyz in Kraft getreten. Eltern aus dem Kanton Schwyz können das Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde unter sz.kibon.ch einreichen. Die Beiträge werden erstmals per 1. August von den Gemeinden ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz beim Amt für Gesundheit und Soziales

Bei Fragen steht Ihnen die Fachstelle Kinderbetreuung der Gemeinde Wangen gerne zur Verfügung.

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